Schulberatung und schulpsychologischer Dienst 
des Staatlichen Schulamts Pfaffenhofen

Fit für die Schule


Aus Kindergartenkindern werden Schulkinder: Hier finden sie Voraussetzungen und Tipps für einen erfolgreichen Schulstart:



Einschulung 2026/2027

Beginn der Schulpflicht:

a) für alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder

b) regulär: für alle Kinder, die bis zum 30.09.2026 sechs Jahre alt werden (geb. bis 30.09.2020)
c) auf Antrag: für Kinder, die zwischen dem 01.10. und 31.12.2026 sechs Jahre alt werden
d) auf Antrag mit Gutachten: Kinder, die erst ab dem 01.01.2027 sechs Jahre alt werden (geb. ab 01.01.2021)


Einschulungskorridor: Bei allen Kinder, die vom 01.07. bis zum 30.09.2026 sechs Jahre alt werden, kann durch Elternentscheidung die Einschulung auf das Schuljahr 2027/28 verschoben werden. Die Erziehungsberechtigten teilen ihre Entscheidung formlos schriftlich bis zum 10. April 2026 (bzw. den darauffolgenden Werktag) der Schule mit – falls keine Mitteilung erfolgt, wird das Kind regulär schulpflichtig. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich!

· Alle Schülerinnen und Schüler durchlaufen das verpflichtende Anmelde- und Einschulungsverfahren (§2 GrSO).

• Auf der Grundlage der gewonnen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann – hierbei muss bei Nutzung des Einschulungskorridors keine Begründung der Entscheidung angegeben werden.
• Der Zeitpunkt der Einschulung (Stichtag) ist im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Artikel 37 geregelt.
• Die Möglichkeit der Erziehungsberechtigten, Anträge auf frühere Einschulung oder Zurückstellung zu stellen, bleibt bestehen.
• Eine Zurückstellung von Kindern  nach Art. 37 BayEUG (2) und (4) ist weiterhin möglich.


Häufige Fragen:

Wann ist die Schulanmeldung?

§Im März 2026; Ort und Zeit wird von der jeweiligen Grundschule vor Ort festgelegt

Was ist für die Anmeldung mitzubringen?

§Angaben zur Person (Geburtsurkunde)

§Nachweis über Schuleingangsuntersuchung 

  • Informieren Sie bitte die Schule über Feststellungen, die für die Unterrichtsgestaltung und das Schulleben wichtig sind
  • ggf. Sorgerechtsbescheid

§sog. Übergabebogen des Kindergartens

 

Was erfährt die Grundschule vom Kindergarten?

àInformationsaustausch nur mit dem Einverständnis der Eltern bzw. durch die Eltern selbst

 Der sog. Übergabebogen, der den Eltern vom Kindergarten ausgehändigt wird, kann wichtige Hinweise zur Schulfähigkeit des Kindes geben. Da ein Kennenlernen der Kinder im Kindergarten heuer nur bedingt oder nicht möglich ist, gewinnt diese Informationsquelle an Bedeutung. Eine Verpflichtung der Eltern zur Vorlage des Übergabebogens besteht jedoch nicht.

 

Wann müssen Eltern ihre Anträge auf vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung stellen?

 §Anträge auf vorzeitige Einschulung: spätestens bei der Schulanmeldung an der jeweiligen Sprengelschule

§Zurückstellung unter Angabe wichtiger Gründe: Schulleitung prüft den Antrag ggf. unter Einbeziehung von zuständiger Beratungslehrkraft (auch Schulpsychologin oder der Sonderpädagogischen Förderzentren), ggf. Gesundheitsamt, Informationen des Kindergartens; über eine Zurückstellung sollte vom Zeitpunkt der Schulanmeldung bis zum Schulbeginn entschieden werde, in Ausnahmefällen aber noch bis zum 30. November möglich.

 Aufnahme

 Über die Aufnahme entscheidet die Schule. 

 

Übersicht

im Vorjahr zurückgestellt

regulär schulpflichtig

„Einschulungs-korridor“ 

auf Antrag schulpflichtig

auf Antrag mit Gutachten schulpflichtig

schulpflichtig

bis 30.09.2020 geborene Kinder

Geburtsdatum
1.7.2020 – 30.9.2020

von 01.10.2020 -31.12.2020 geborene Kinder

ab 01.01.2021 geborene Kinder

- i.d. R. keine weitere Zurückstellung möglich
- evtl. Überprüfung auf sonderpädago-gischen Förderbedarf

Dies trifft auch für   Kinder zu, deren Eltern im vergangenen Jahr den Einschulungskorridor genutzt haben.

- Schulfähig-keit (wird) kann bei Bedarf überprüft werden.
- Bei Kindern mit nicht deutscher Mutter-sprache: Angaben über den Besuch eines Kindergartens, eines Vorkurses
- Zurückstellung ist einmal möglich.

Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungs-verfahren.
Die Schule berät und spricht eine Empfehlung aus.
Die Eltern entscheiden, ob das Kind 2026/27 schulpflichtig wird oder nicht.
Sie geben bis 10.4.2026 eine schriftliche Erklärung ab, wenn das Kind erst 2027/2028 schulpflichtig werden soll.

- Schulfähig-keit kann überprüft werden
- Nach dem 31. Juli kann ein vorzeitig aufgenommenes Kind nicht mehr abgemeldet werden.

- Schulfähigkeit wird überprüft
- Schulpsy-chologisches Gutachten erforderlich


Die zuständigen Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen der Schule  stehen Ihnen für Fragen rund um die Einschulung zur Verfügung.